Die Beziehungen zwischen den Geschäftspartnern basieren auf den jeweils gültigen Rechtsgrundlagen im Rechtsgebiet des Dienstleistungsanbieters. Personen welche Leistungen in Anspruch nehmen stellen sicher, dass die bezogenen Dienstleistungen nicht gegen anwendbares Recht im Rechtsgebiet des Dienstleistungsnutzers verstossen.
Dort wo die Gesetzgebung Einschränkungen verlangt, bilden diese Einschränkungen Teil der Geschäftsanbahnung, des Geschäftsabschlusses sowie der Erfüllung der vertraglichen Beziehung.